Kreisreiterverband Märkisch Oderland
​
Satzung des KRV Märkisch Oderland e.V.
§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Kreisreiterverband „Märkisch Oderland“ e.V. (nachstehend KRV MOL genannt).
(2) Er hat seinen Sitz in 15328 Küstriner Vorland, Schäfereistr. 17 und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) VR 3594 FF einzutragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Die Geschäftsanschrift ist die Adresse des Vorsitzenden.
§ 2 – Zweck, Gemeinnützigkeit, Aufgaben
1. Zweck Der KRV MOL ist der Zusammenschluss der Reit- und Fahrvereine und Mitgliedsbetriebe des Kreises Märkisch-Oderland zum Zwecke der Förderung des Pferdesportes, des Reitens in freier Landschaft, der Jugendpflege sowie des Tierschutzes. In dieser Eigenschaft gehört er dem „Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V.“ (nachfolgend LPBB genannt) an. Das räumliche Aufgabengebiet des KRV MOL erstreckt sich über den Kreis Märkisch-Oderland.
2. Gemeinnützigkeit Der KRV MOL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Der KRV MOL begünstigt keine Personen durch zweckfremde Verwaltungsausgaben und durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Bei der Auflösung des KRV MOL darf sein Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden (§ 13).
3. Aufgaben Dem KRV MOL obliegen insbesondere Aufgaben der Koordinierung aller Maßnahmen der Mitgliedsvereine und Betriebe sowie deren Vertretung im LPBB. Der KRV MOL vertritt gemeinsame Interessen der Mitglieder im Kreissportbund und in den zuständigen Gremien der beteiligten Kommunen.
Der gemeinnützige Zweck des KRV MOL wird durch die Erfüllung folgender Aufgaben angestrebt:
- Förderung der Gesundheit und Lebensfreude aller Mitglieder durch Ausübung des Pferdesportes; - Förderung des allgemeinen Reit- und Fahrsportes, - Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen, - Förderung der Maßnahmen des Turniersportes und des Ausbildungswesens - Förderung der Ausbildung im Pferdesport, insbesondere in Fragen der Pferdehaltung, dem Umgang mit Pferden und in der Ausbildung von und mit Pferden, - Förderung des Freizeit- und Breitensportes als Grundlage der Arbeit in den Vereinen, - Förderung der artgerechten Pferdehaltung, - Förderung des Tierschutzes sowie Mitarbeit in Naturschutz und Landschaftspflege, - die ideelle Pflege und Bewahrung des Kulturgutes „Pferd“ im Bewusstsein der Menschen, - Vertretung der Interessen des Pferdesportes durch Öffentlichkeitsarbeit.
Der KRV MOL passt seine Satzung der Satzung des LPBB bezüglich der satzungsgemäßen Aufgabenstellung an.
Satzung des KRV Märkisch Oderland e.V.
§ 3 – Mitglieder
(1) Der KRV MOL hat ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Die ordentliche Mitgliedschaft ist eingetragen und von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannten Reit- und Fahrvereinen oder Pferdesportabteilungen örtlicher Sportvereine vorbehalten, sofern diese ihren Sitz im Tätigkeitsgebiet des KRV MOL haben und Mitglied im Regionalverband werden.
(3) Außerordentliche Mitgliedschaften können Reit- und Fahrställe, Reit- und Fahrschulen oder ähnliche Einrichtungen auf Antrag erhalten, wenn diese im Tätigkeitsbereich des KRV MOL ansässig sind und ihre Mitgliedschaft im LPBB erklären.
(4) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand des KRV MOL an natürliche Personen verliehen werden, die sich um den Pferdesport und die Pferdehaltung im allgemeinen sowie den KRV MOL im besonderen verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, sind darüber hinaus aber von Beitragspflichten befreit.
§ 4 – Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Aufnahmeanträge von Bewerbern für die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand des KRV MOL zu richten. Dem Antrag auf Mitgliedschaft ist der Antrag bzw. Nachweis auf Mitgliedschaft im LPBB beizufügen.
(2) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des KRV MOL. Ein ablehnender Bescheid ist schriftlich zu begründen. Hiergegen kann der Bewerber analog § 8 Abs. 5 dieser Satzung Widerspruch einlegen.
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Austritt aus dem KRV MOL, der mit 3-monatiger Frist zum Jahresende schriftlich zu erklären ist und zum Jahresende wirksam wird, - durch Auflösung eines Mitgliedsvereines, - durch Ausschluss aus dem KRV MOL.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen für das laufende Jahr wird durch einen Austritt nicht aufgehoben.
§ 6 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des KRV MOL sind berechtigt, Anträge an die Organe des Verbandes zu richten, die Einrichtungen oder Veranstaltungen des Verbandes zu besuchen sowie Auskunft, Rat und Unterstützung im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des KRV MOL zu verlangen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung des KRV MOL und des LPBB und die satzungsgemäßen Entscheidungen zu befolgen, den KRV MOL bei de Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen sowie Beiträge und Umlagen fristgerecht zu bezahlen.
Satzung des KRV Märkisch Oderland e.V.
§ 7 – Organe des KRV MOL
Die Organe des KRV MOL sind:
- die Mitgliederversammlung, - der Vorstand.
§ 8 – Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich, nach Möglichkeit im ersten Quartal des Jahres, vom Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit. Die Abstimmung erfolgt durch offene Abstimmung. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorsitzenden jederzeit schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Sie muss wie eine ordentliche Mitgliederversammlung, spätestens 4 Wochen nach Antragstellung, einberufen werden, wenn ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(4) In der Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen Mitglieder mindestens eine Stimme. Ordentliche Mitglieder des KRV MOL, die selbst mehr als 100 Vereinsmitglieder aufweisen, habe je angefangene 100 Mitglieder eine weitere Stimme. Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt, außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
(5) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
- Wahl des Vorstandes für 3 Jahren - Entgegennahme des Jahresberichtes, - Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes, - Wahl des Vorstandes gemäß § 9 dieser Satzung, - Entscheidung über den Widerspruch eines Mitgliedes gegen eine Disziplinarmaßnahme oder gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages, - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen, - Wahl von 2 Rechnungsprüfern für die Dauer von 3 Jahren, - Satzungsänderungen und Auflösung des KRV MOL.
(6) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(7) Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Satzung des KRV Märkisch Oderland e.V.
§ 9 – Vorstand
Der Vorstand des KRV MOL besteht aus:
(1) dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne § 26 BGB 1. dem Vorsitzenden, 2. dem stellv. Vorsitzenden, 3. dem Schatzmeister, Je zwei dieser Vorstandsmitglieder sind für den KRV MOL vertretungsberechtigt.
(2) weiteren Vorstandsmitgliedern, jedoch mindestens: 4. dem Beauftragten für den Allgemeinen Reit- und Fahrsport/Umweltbeauftragter, 5. dem Jugendwart, 6. dem Sportwart (Turniersport, Aus- und Fortbildung).
Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der ordentlichen Mitgliedsvereine sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt, wobei deren Amtszeit stets bis zur Neubesetzung des Amtes fortdauert. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit auf sich vereinigt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Der Vorstand tagt auf Einladung und unter Leitung des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung unter Leitung des stellv. Vorsitzenden. Eine Beratung ist außerdem einzuberufen auf Verlangen von einem Drittel der Vorstandsmitglieder.
(4) Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(5) Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
(6) Über die Vorstandssitzung ist aktenkundig Protokoll zu führen. Die Protokolle sind von Sitzungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 10 – Beiträge und Umlagen
Zur Finanzierung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der KRV MOL einen Jahresbeitrag, dessen Höhe jeweils von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Umlagen bedürfen ebenfalls der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Satzung des KRV Märkisch Oderland e.V.
§ 11 – Disziplinarmaßnahmen
(1) Die Disziplinargewalt gegenüber Einzelpersonen steht grundsätzlich den Mitgliedsvereinen zu. Der KRV MOL wird disziplinarisch nur gegenüber seinen Mitgliedern oder solchen Einzelpersonen tätig, die keinem Verein angehören, sich aber im Tätigkeitsgebiet des KRV MOL pferdesportlich betätigen und mit dem KRV MOL in rechtlicher Beziehung stehen.
(2) Bei Verstößen gegen diese Satzung, die Satzung des LPBB, die Leistungsprüfungsordnung oder Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie gegen andere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Tierschutzgesetzes, kann der KRV MOL eine Disziplinarmaßnahme verhängen und zwar
- einen schriftlichen Verweis, der auf der nächsten Mitgliederversammlung zu veröffentlichen ist, - eine Sperre, d.h. Ruhen der Mitgliedsrechte für höchstens 6 Monate, - einen Ausschluss aus dem KRV MOL.
(3) Die Disziplinarmaßnahme ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen, Dieser hat hiergegen binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 12 – Satzungsänderung
Zur Änderung dieser Satzung bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit. Der Wortlaut der beantragten Änderung ist der Einladung beizufügen. Satzungsänderungen sind dem LPBB bekanntzugeben.
§ 13 – Auflösung
(1) Die Auflösung des KRV MOL kann nur mit 2/3-Mehrheit in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Nach Auflösung des KRV MOL oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das nach Erfüllung aller Verpflichtungen verbleibende Vermögen an den LPBB, verbunden mit der Auflage, dass die Mittel ausschließlich dem Pferdesport zu gemeinnützigen Zwecken in Berlin und Brandenburg wieder zugeführt werden müssen. Die Ausschüttung des Vermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
(3) Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der Vorsitzende und der Schatzmeister Liquidatoren. Sie vertreten gemeinsam.
§ 14 – Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung im Dezember 2019 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), im Innenverhältnis mit dem Tage der Beschlussfassung, in Kraft.
Datum: Dezember 2019
Erik Schubert Carsten Börner Mandy Bäuerle Vorsitzender stellv. Vorsitzender Schatzmeisterin KRV MOL KRV MOL KRV MOL